Hauptamtliche Übungsleiter der Fachverbände
Der Förderbetrag pro Stunde wird jeweils zu Beginn des Jahres wie folgt ermittelt:
Ein Einzelfallentscheid durch das Präsidium ist möglich.
Spezielle Förderbedingungen:
- Hauptamtliche Übungsleiter (Mindestalter 18 Jahre) der Fachverbände werden mit maximal 300,00 Euro pro Monat und Stelle gefördert.
- Es werden maximal 80 Stunden/Woche (2 volle Stellen) pro Fachverband bezuschusst.
- Bezuschusst werden Mitarbeiter, die mind. 15 und max. 40 Stunden pro Woche für den Verband arbeiten.
- Es muss ein Arbeitsvertrag mit Angaben zum monatlichen Arbeitsumfang und zur Höhe des Brutto-Monatsentgeltes vorliegen. Änderungen in den Verträgen bezüglich Arbeitszeit, Monatsentgelt, Befristung, Kündigung etc. sind dem Sportbund Rheinland unverzüglich schriftlich mitzuteilen!
- Es ist explizit Auszuweisen wie viele Wochenstunden im Bereich der Sportpraxis und wie viele in der Sportverwaltung oder in anderen Bereichen geleistet werden. Es können aus diesem Etat nur Stunden bezuschusst werden, die in der Sportpraxis geleistet werden, hierunter fallen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten der Unterrichtsstunden.
- Mit dem Erstantrag sowie in jedem folgenden Antragsjahr ist ein Lohnsteuernachweis (Verdienstnachweis) des Vorjahres einzureichen.
- Der Fachverband bestätigt mit der Abgabe des Lohnsteuernachweises (Verdienstnachweises), dass ihm von allen zur Bezuschussung beantragten Lizenzinhabern ein unterschriebener Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorliegt. Informationen zum Verhaltenskodex finden Sie hier
- Eine Bezuschussung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung aller geforderten Unterlagen.
- Eine unterjährige Neuaufnahme eines neuen Übungsleiters / Trainers ist nicht möglich. Bei Umbesetzung / Kündigung einer vorhandenen, bezuschussten Stelle behält sich der Sportbund Einzelfall- und Übergangsregelungen vor.
- Die Zuweisung erfolgt gegen Ende des Jahres in einer Summe.