Zuschüsse bei Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten der Sportvereine

Der Zuschussantrag ist vom Hauptverein vor dem Kauf beim Sportbund Rheinland einzureichen und mit der Unterschrift eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes zu versehen. Pro Verein kann im Jahr nur ein Zuschussantrag gestellt werden, die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Mehrspartenvereine ab 500 Mitglieder können zwei Anträge, für verschiedene Abteilungen, pro Jahr stellen. Die Anschaffung darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits erfolgten Anschaffungen ist nicht möglich. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag eines Anbieters oder die Kopie eines entsprechenden Prospektes beizufügen. Die Antragsunterlagen können per E-Mail eingereicht werden.

Folgende Geräte werden bezuschusst:

Langlebige Sportgeräte (ab 50 Euro Einzelpreis)

Der Kaufpreis der bezuschussten Geräte muss mindestens 500,00 Euro betragen. Er kann durch die Addition des Kaufpreises mehrerer Geräte erreicht werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch grundsätzlich höchstens 1.000 Euro.

Über darüber hinausgehende Förderungen entscheidet das Präsidium.

Für die Beschallungsanlagen gilt ein Anschaffungspreis von mindestens 500 Euro.

Die Bezuschussung von Kleingeräten (im Einzelpreis unter 50 Euro) die in einem Set (Set Preis über 50 Euro) gekauft werden, wird auch gefördert.

Über die Sportgeräte hinaus sind auch förderfähig: mobile Spiegelwände, mobile Bühnen, Zeitmessanlagen, Windmessanlagen, Spielfeldumrandungen, Fangnetze, Heberollständer, Ballwagen, Mattenwagen, Fußballtore, Trampoline, Air-Track, Turngeräte, Coaching Eye Systeme, etc.

Nicht förderfähig sind Verbrauchsmaterialien wie z.B. Tennisbälle, Fußbälle, Volleybälle, Tischtennisbälle, Federbälle, Handbälle, etc.

Pflegegeräte (zur Instandhaltung und Pflege der Sportstätten ab 200 Euro Einzelpreis)

Der Verein muss entweder eine eigene oder eine langfristig gepachtete Sportstätte nachweisen. Für Rasenmäher gilt ein Anschaffungswert von mindestens 5.000 Euro, der Zuschuss erfolgt grundsätzlich in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000 Euro.

Sonstige Geräte werden mit 20 % des Kaufpreises bezuschusst, grundsätzlich höchstens jedoch 1.000 Euro. Die Bezuschussung von Defibrillatoren wird für die vereinseigene oder gepachtete Sportstätte gefördert.

Über darüber hinausgehende Förderungen entscheidet das Präsidium.

Beispiele: Rasenmäher, Reinigungsmaschine, Schleppnetz, Defibrillator

Mobiliar, Sport- und Schutzkleidung wird nicht bezuschusst.

Der Zuschuss muss innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung abgerufen werden.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur gegen Vorlage der Originalrechnungen, die auf den Verein ausgestellt sind.  Ein Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug, Quittungsbeleg bei Barzahlung) ist beizufügen. Die Abrechnungsunterlagen können auch per E-Mail eingereicht werden. Der Auszahlungsbetrag des Zuschusses richtet sich nach den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten. Liegen diese Kosten unter dem Mindestkaufpreis kann kein Zuschuss ausgezahlt werden.

Der Weiterverkauf der durch den Sportbund geförderten Sportgeräte an Dritte ist nicht gestattet.