Zuschüsse für Vereinsbedarf (über den Sportkreis)
Für Vereinsbedarf stehen in jedem Sportkreis begrenzte Mittel zur Verfügung. Diese Mittel werden vom zuständigen Sportkreisvorsitzenden vergeben. Der Zuschuss ist grundsätzlich auf 250 Euro begrenzt.
Ihren zuständigen Sportkreisvorsitzenden finden Sie hier