Zuschüsse für die Ausbildungen der Fachübungsleiter der Fachverbände

Der Sportbund Rheinland bezuschusst die Teilnehmer der Ausbildungen (1. Lizenzstufe) der Fachverbände. Zur Zeit bekommt jeder Fachverband pro Teilnehmer einer genehmigten Ausbildung (120 LE) zum DOSB C-Trainer pauschal bis zu 100,00 Euro.

Die Fachverbände legen dem Sportbund Rheinland dafür spätestens zum 01.12. die geplanten
C-Lizenz Ausbildungslehrgänge für das kommende Jahr vor. Der Sportbund Rheinland prüft diese. Die Zahl der genehmigten Ausbildungen pro Fachverband richtet sich grundsätzlich nach der Gesamtzahl der beantragten Ausbildungen aller Fachverbände und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Bis zum 01.12. ist der Zuschuss für die im Vorjahr beantragten Ausbildungslehrgänge beim Sportbund Rheinland abzurufen.

Für die Bezuschussung sind einzureichen:

  • Lehrgangsprogramme der beantragten Ausbildungen
  • Kopien der Teilnehmerlisten mit Ergänzung der Mitgliedsvereine (Bestätigung über die vollständige Teilnahme an der Ausbildung)
  • Übersicht der ausgestellten und verlängerten Lizenzen des Jahres

Spezielle Förderbedingungen

  • Fachverbände erhalten einen Zuschuss nur für Teilnehmer aus den Vereinen, die als Mitglieder beim Sportbund Rheinland gemeldet sind.
  • Ein Anspruch auf Bezuschussung besteht nur dann, wenn die Teilnehmer an der Gesamtausbildung von mind. 120 Lerneinheiten teilgenommen haben.
  • Werden Ausbildungsinhalte (max. 25%) von einem Fachverband erlassen, (aufgrund einer vorhandenen 1. Lizenzstufe von einem anderen Sportverband), ist dies dem Sportbund in den Unterlagen kenntlich zu machen.
  • Ein Zuschuss wird ausgezahlt, wenn die Lizenzausbildung zu mind. 75% der vorgegebenen Lerneinheiten (mind. 120 LE) bei einem Fachverband abgeschlossen worden ist.
  • Übungsleiter C-Lizenzen können auch über ein Sportstudium bzw. bei Ausbildungen über andere Institutionen (u.a. Bundeswehr) erworben werden. Der zuständige Fachverband bekommt für eine derartige Ausbildung keine finanzielle Unterstützung vom Sportbund Rheinland.
  • Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 20. Der Sportbund behält sich hierbei Sonderregelungen vor.
  • Es werden maximal 30 Teilnehmer pro Lehrgang bezuschusst.
  • Aus der Antragstellung erwächst kein Recht auf Bezuschussung. Der Sportbund behält sich die Ablehnung von Maßnahmen vor.