Zuschüsse für Jugendleiter der Vereine

Ziel der Bezuschussung ist es die außersportliche Jugendarbeit in den Sportvereinen zu fördern. Antragsberechtigt sind Vereine, die einen ausgebildeten DOSB-Jugendleiter haben und eine Jugendordnung vorweisen können. Vereine ohne jugendliche Mitglieder unter 18 Jahre werden nicht bezuschusst.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über unser SBR-LOKAL.DE. Die Bezuschussung der Jugendleiter erfolgt rückwirkend. D.h. Lizenzinhaber des Vereins, welche im Grundlagenjahr (Vorjahr) für einen Verein tätig waren, können bei der Bezuschussung berücksichtigt werden. Der Zuschussantrag muss bis zum 31.03.des Antragsjahres online abgeschlossen und das ausgedruckte Antragsformular mit den Unterschriften des Jugendleiters bei der Sportjugend Rheinland eingegangen sein.

 

Pro Verein können zwei Inhaber einer gültigen Lizenz bezuschusst werden. Vereine mit mehr als 800 Mitgliedern haben die Möglichkeiten für einen dritten Lizenzinhaber einen Zuschuss zu bekommen. Die Bezuschussung erfolgt als Pauschal-Bezuschussung pro lizenzierten Jugendleiter. Die Pauschale beträgt bis zu 250 Euro je Verein in Abhängigkeit der Haushaltsmittel. Die Zuschüsse dürfen ausschließlich zur Förderung der Jugendarbeit verwendet werden. Die Sportjugend Rheinland ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der Zuschüsse zu überprüfen. Unrechtmäßig erhaltene Zuschüsse sind zurückzuzahlen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Zuschussrichtlinien kann der Verein auf bestimmte Zeit von der Bezuschussung ausgeschlossen werden.

Jeder antragstellende Verein erhält mit der Auszahlung einen Bewilligungsbescheid.