Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten an Vereine

Diese Ehrenurkunde wird an Sportvereine zum 150-jährigen Vereinsjubiläum verliehen. 

Den Antrag zur Ehrenurkunde der Ministerpräsidentin richten Sie bitte an Ihren regionalen Sportbund. Der Sportbund leitet ihn weiter an die ADD. In der Regel überreichen Oberbürgermeister oder Landrat die Ehrenurkunde.

Sportvereine, die ihr 155., 160., 165. usw. Stiftungsfest feiern, können diese Ehrung ebenfalls beantragen.

Für zurückliegende Jubiläen kann diese Ehrung nicht vergeben werden.

Voraussetzung für die Verleihung der Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten ist jedoch, dass dem Verein bereits das Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz (ab 100-Jährigem Jubiläum) verliehen wurde.