Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz

Das Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz kann an Vereine verliehen werden, die sich aktiv der Pflege der Musik, des Gesangs, des Sports oder ähnlicher Aufgaben widmen.

Das Wappenschild wird aus Anlaß des mindestens hundertjährigen ununterbrochenen Bestehens eines in Rheinland-Pfalz ansässigen Vereins verliehen. Es kann auch aus Anlass eines mehr als hundertjährigen Stiftungsfestes verliehen werden, wenn dieses Stiftungsfest einen angemessenen Rahmen für die Verleihung gewährleistet (110 Jahre, 120 Jahre, 125 Jahre usw.).

Der Antrag auf Verleihung des Wappenschildes des Landes Rheinland-Pfalz ist formlos zu stellen.

Die Verleihung des Wappenschildes des Landes Rheinland-Pfalz ist Voraussetzung zur Verleihung der Ehrenurkunde der Ministerpräsidentin.