1. Lizenzstufe: DOSB Übungsleiter C

Ziele

Die angehenden Übungsleiter sollen die Fähigkeit erlangen, Übungsstunden im sportartübergreifenden Breitensport zielgruppengerecht und den Neigungen, Interessen und Wünschen der Teilnehmer entsprechend durchzuführen.

Voraussetzungen

Bewerber müssen

  • Mitglied in einem dem Sportbund Rheinland angeschlossenen Verein sein
  • allgemein sporttauglich sein,
  • bei Ausbildungsbeginn mindestens 16 Jahre alt sein,
  • in den letzten zwei Jahren vor Ausbildungsbeginn eine 1.-Hilfe-Ausbildung von mindestens 9 Stunden absolviert haben,
  • einen schriftlichen Lizenzantrag mit zwei Passbildern, vom Verein und dem Teilnehmer unterschrieben, einreichen,
  • dem Sportbund Rheinland bei Anmeldung eine einmalige Einzugsermächtigung für die Lehrgangsgebühren erteilen.

Die Lizenz wird nicht vor der Vollendung des 18. Lebensjahres, nur nach Vorlage aller geforderten Unterlagen und dem Nachweis der bestandenen Prüfung ausgehändigt. Eine Bezuschussung ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich.

Umfang

Die Ausbildungsdauer umfasst 120 Lerneinheiten (LE) und schließt je nach Lehrgang mit der Lizenz DOSB-Übungsleiter C, Profil "Kinder & Jugend" oder "Erwachsene & Ältere" ab.

Struktur & Inhalte der Ausbildung

Angebotene Profile

  • Kinder & Jugendliche (durchgeführt von der Sportjugend Rheinland)
  • Erwachsene & Älter (durchgeführt vom Sportbund Rheinland)

Inhalte

  • Theorie (ca. 50 LE)
    Sportmedizin, Sportpädagogik, Trainings- & Bewegungslehre, Sportverwaltung, Sportrecht
  • Praxis (ca. 70 LE)
    Leichtathletik (Anforderungen ähnlich dem Sportabzeichen), Große Mannschaftssportspiele, Kleine Spiele, Turnen, Gymnastik, Schwimmen (Anforderungen ähnlich dem Sportabzeichen), Trendsport
  • Prüfung
    Theorie: ca. 20 min., in einer mündlichen Prüfung
    Praxis: ca. 20 min., vorbereitete Lehrprobe mit schriftlicher Ausarbeitung

Die Inhalte können entsprechend einer Profilbildung jederzeit modifiziert werden.

Organisation

  • Blocklehrgang:
    Der Unterricht findet Ganztags in zwei Blöcken von 4 bzw. 7 Tagen statt. Anschließend folgen noch zwei (2) Wochenenden zur Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung.
  • Wochenendlehrgang:
    Der Unterricht findet an bis zu 12 Wochenenden statt, inklusive Prüfung.

  • Modullehrgang
    Die Inhalte der klassischen Übungsleiter-Ausbildung sind in Module unterteilt, die in freier Reihenfolge gebucht werden können. Mit dem jeweiligen Neigungsmodul legen Sie fest, ob Sie die Übungsleiter-Lizenz mit dem Profil "Kinder & Jugend" oder "Erwachsene & Ältere" abschließen wollen. Mit Beginn des Basismoduls muss die Ausbildung innerhalb zwei Jahren abgeschlossen sein.
  • Blended-Learning-Lehrgang
    Der Lehrgang beinhaltet Präsenztage und Onlinephasen. In den Onlinephasen werden die Ausbildungsinhalte online auf dem Bildungsportal "SBR Campus" absolviert. Der Lehrgang ist eine Mischung aus tutoriell begleitetem E-Learning, Präsenzseminar und Lern-Community. Jeder Teilnehmer kann in den Online-Phasen in seinem individuellen Lerntempo und unter freier Zeiteinteilung arbeiten. Voraussetzung hierfür sind ein Internetzugang und Computer (PC, Notebook, Tablet), PC-Grundkenntnisse sowie Neugier und Spaß am Umgang mit neuen Medien.

Gültigkeit & Verlängerung der Lizenz

Gültigkeit der Lizenz

Die Lizenz wird erst nach erfolgreich bestandener Prüfung und Vorlage aller Unterlagen ausgegeben und ist dann im gesamten Bereich des DOSB gültig (bundesweit). Sie hat eine Gültigkeitsdauer von vier (4) Jahren.

Verlängerung der Lizenz

  • Innerhalb der vierjährigen Gültigkeitsdauer müssen mindestens 15 LE an Fortbildungseinheiten nachgewiesen werden.
  • Sollte innerhalb der vier Jahre keine oder weniger als 15 LE absolviert worden sein, treten Sonderregelungen in Kraft. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem Sportbund Rheinland direkt in Verbindung.
  • Zur Verlängerung sind alle Fortbildungen der Sportbünde Rheinland, Rheinhessen, Pfalz, der Landessportbünde (bundesweit) sowie der Fachverbände (bundesweit) anerkannt.
  • Fortbildungen anderer Anbieter (z.B. von Vereinen, privaten Anbietern, Universitäten o.ä.) werden im Einzelfall geprüft und dann über deren Anerkennung entschieden.


Zur Verlängerung müssen eingereicht werden:

  • die Lizenz (Original)

  • die Fortbildungsnachweise (Kopie ausreichend, werden in den Fortbildungen ausgehändigt)