Erhalte ich den Zuschuss des Sportbundes zum Vereinsjubiläum auch, wenn die Veranstaltungen abgesagt wurden?

Der Zuschuss wird auch gezahlt wenn keine Veranstaltung stattfindet. Voraussetzung ist jedoch,  dass Ihr Verein die Mindestmitgliedsbeiträge erhebt. Die Jubiläumsurkunde kann per Post zugestellt werden.

Können Zuschüsse auch beantragt werden, wenn die Mitgliedsbeiträge aufgrund der verschobenen Mitgliederversammlung nicht erhöht werden können?

Die Beantragung bzw. die Bewilligung der Zuschüsse wird grundsätzlich erst möglich sein, wenn die Mitgliedsbeiträge angehoben worden sind. Die Antragsfrist für die Bezuschussung der Übungsleiter und Vereinsmanager ist zunächst bis zum 30.04.2020 verlängert worden.

Der Sportbund Rheinland wird rechtzeitig entscheiden, ob diese Frist weiter verlängert werden muss. Da derzeit noch nicht absehbar ist, wann Mitgliederversammlungen wieder stattfinden können, werden wir unser Vorgehen situationsbedingt anpassen, so dass auch Vereine, deren Mitgliederversammlungen erst zu einem noch nicht absehbaren späteren Zeitpunkt stattfinden, die Zuschüsse noch beantragen können.

Können Zuschüsse auch beantragt werden, wenn die Mitgliedsbeiträge aufgrund der verschobenen Mitgliederversammlung nicht erhöht werden können?

Die Beantragung der Lizenz-Zuschüsse ist ab sofort auch möglich, wenn die erforderlichen Mitgliedsbeiträge noch nicht im Verein erhoben werden. Zur Beantragung wurde die Prüfung auf den letzten Stand (5 Euro für Erwachsene und 3,50 Euro für Kinder & Jugendliche) zurückgesetzt.

Vereine, die aufgrund der Corona-Krise keine Mitgliederversammlung einberufen und somit nicht die Mitgliedsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2021 auf die geforderten Mindestmitgliedsbeiträge von 6 Euro für Erwachsene und 4 Euro für Kinder & Jugendliche erhöhen konnten, können somit einen Zuschussantrag über SBR-LOKAL.de beantragen und diesen mit den entsprechenden Unterschriften einreichen.

Eine Auszahlung der Zuschüsse erfolgt bei diesen Vereinen jedoch erst, wenn der Beschluss über die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2021 dem Sportbund durch das Protokoll der Mitgliederversammlung im Jahr 2021 vorgelegt wird.

Meine Übungsleiterlizenz ist zum 31.12.2020 abgelaufen. Kann ich diese noch verlängern?

Wir haben eine Kulanzregelung, welche besagt, dass die Lizenzen im Jahr nach Ablauf der Lizenz (hier: 2021) noch immer mit insgesamt 15 Lerneinheiten anerkannter Fortbildungen verlängert werden können. Momentan bieten wir Fortbildungen im Online-Format an. Grundsätzlich ist eine Anerkennung von 50 % (max. 8 LE) der erforderlichen 15 LE im Zeitraum von 4 Jahren mit Online-Veranstaltungen möglich.

Für Lizenzen, die zum 31.12.2020 abgelaufen sind oder zum 31.12.2021 ablaufen, können die geforderten Lerneinheiten in vollem Umfang mit Online-Veranstaltungen bei der Verlängerung berücksichtigt werden.

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