Sportabzeichen-Treffs

Sportabzeichen-Treff - Wozu? Ganz einfach! Um Ihren Vereinsmitgliedern und solchen, die es vielleicht bald werden können, attraktiven Breiten- und Freizeitsport anzubieten.

Beim Sportabzeichen-Treff können sich Jugendliche, Erwachsene, Senioren, Familien und Personen, die in keinem Sportverein Mitglied sind, regelmäßig und unter fachkundiger Anleitung auf das Deutsche Sportabzeichen vorbereiten. Im Sportbund Rheinland gibt es über 200 solcher Sportabzeichen-Treffs.

Hier gehts zur Treff-Suche.

Wissenswertes

  • Anbieter eines Sportabzeichen-Treffs können Vereine sein, die ggf.  mit anderen Organisatoren, wie Schulen oder Bundeswehreinheiten zusammenarbeiten.
  • Für den Treff brauchen Sie geeignete Sportanlagen und Strecken,  genügend Helfer und Betreuer sowie eine festgelegte "Treff-Zeit".
  • Treffpunkt/-Zeit: mindestens einmal wöchentlich, ganzjährig oder in der Freiluftsaison.
  • Ein Sportabzeichen-Treff darf nie ohne einen Betreuer stattfinden.
  • Betreuer müssen sein: Sportlehrer, lizenzierte Übungsleiter, Vereins-Übungsleiter oder -Mitarbeiter, erfahrene Aktive oder Sportabzeichenprüfer.
  • Unter den Betreuern sollte nach Möglichkeit jemand sein der in Erster Hilfe ausgebildet ist.
  • Bei der Abnahme von Prüfungen müssen Prüfer anwesend sein.
  • Vor einer Sportabzeichen-Saison sollten Sie einen Betreuer- oder Einsatzplan erstellen.
  • Eine Person sollte als verantwortlich und als Ansprechpartner bestimmt werden.

Möchte Ihr Sportverein solch einen Sportabzeichen-Treff anbieten? Dann können Sie diesen ebenfalls bei der "Sportabzeichen-Treff-Suche" anmelden und verwalten.

Sportmedizinische Empfehlungen für alle Teilnehmer

Eine sportärztliche Untersuchung sollte in folgenden Fällen erfolgen:

  • beim Auftreten von Beschwerden während des Trainings;
  • bei "Einsteigern" in Sportabzeichen-Vorbereitung bzw. Prüfung jenseits des 40. Lebensjahres;
  • bei einer Pause von mehr als drei Jahren nach Ablegung der letzten Sportabzeichen-Prüfung;
  • bei jährlichen Wiederholern zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen;
  • bei jährlichen Wiederholern im Abstand von 5 Jahren vor dem 40. Lebensjahr;
  • im Abstand von drei Jahren nach dem 40. Lebensjahr.