Baumaßnahmen über 10.500 Euro bis 75.000 Euro

Die Bezuschussung erfolgt durch den Landessportbund Rheinland-Pfalz und das Ministerium des Innern und für Sport. Bezuschusst werden bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Gesamtbaukosten.

Die Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks vereinbart. Das bedeutet, dass der Zuwendungsempfänger immer einen Eigenanteil zu tragen hat. Der Eigenanteil muss nach ständiger Förderpraxis mind. 10% betragen.

Anträge für das kommende Jahr müssen spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres beim Sportbund Rheinland über den zuständigen Sportkreisvorsitzenden eingereicht werden. Später eingereichte Anträge können nach Bearbeitungsstand des Verfahrens und noch vorhandenen Mitteln ebenfalls berücksichtigt werden ggf. Warteliste).

Der Verein ist seit mindestens zwei Jahren Mitglied im Sportbund Rheinland.

Es muss sich um vereinseigene bzw. langfristig gepachtete (mind. 20 Jahre ab Förderzusage) Sportanlagen handeln.

Die Antragsstellung erfolgt auf dem unten stehenden Antragsformular.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen (siehe auch Punkt 3 des Antragsformulars):

  • Gültige Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid zur Körperschaft-und Gewerbesteuer) des zuständigen Finanzamtes
  • Grundbuchauszug bzw. Pachtvertrag (der Pachtvertrag muss eine Laufzeit von mind. 20 Jahren ab Förderzusage beinhalten)
  • Bei Maßnahmen im Hochbau (Sportheim, Turnhalle etc.) sind entsprechende Grundrisspläne beizufügen
  • Detaillierte Baubeschreibung
  • Kostenvoranschläge (die angegebenen Gesamtbaukosten müssen komplett belegt sein)
  • Einvernehmen der Gemeinde

    Gemäß einer Vorgabe des Ministeriums des Innern für Sport und Infrastruktur  Rheinland-Pfalz müssen die Gemeinden gemäß §2 und §18 des Landesfinanzausgleichsgesetzes ihr Einvernehmen für die Vereins-Baumaßnahme erklären (siehe Seite 4 des Antragsformulars)
  • Fotodokumentation vor der Baumaßnahme, Sportfachliche Stellungnahme des Sportkreisvorsitzenden

Unentgeltliche Arbeitsleistungen an Baumaßnahmen können bis maximal 30% der zuschussfähigen Gesamtaufwendungen anerkannt werden. Der Wert dieser Eigenleistung ist fiktiv durch die Ermittlung der eingesparten Unternehmerleistungen nachzuweisen und vom Bauleiter, Architekten usw. zu bestätigen. Der anerkannte Stundensatz für Eigenleistungen beträgt 9,20 Euro. Es werden vom LSB seit 2018 Förderverträge statt Bewilligungen verschickt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verein den Vertrag unterschrieben an den LSB zurück schickt. Erst dann darf mit der Baumaßnahme begonnen werden.

Werden bei der Bauausführung die veranschlagten Kosten nicht erreicht, so verringert sich die Höhe des Zuschusses entsprechend.

Die Abrechnung des Zuschusses muss 2 Monate nach der Fertigstellung, spätestens jedoch 2 Monate nach Ablauf der Fertigstellungsfrist erfolgen. Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Formular „Gesamtverwendungsnachweis“, den Originalrechnungen samt Zahlungsnachweisen, einem Sachbericht, sowie einer Fotodokumentation. Die Unterlagen sind über den Sportkreisvorsitzenden einzureichen.

Unbezahlte Rechnungen sind nicht förderfähig.

Pro Verein kann höchstens alle 3 Jahre eine Baumaßnahme gefördert werden. Maßnahmen die in den letzten 25 Jahren eine Förderung aus Landesmitteln (Landesprogramm) erfahren haben, können in der Regel aus dem Sonderprogramm nicht mehr gefördert werden.

Der Zuschuss ist zweckgebunden. Eine Umwidmung des Zuschusses ist nicht möglich. Eine Förderung der äußeren Erschließungskosten sowie Grunderwerb ist nicht möglich.

Der Baubeginn ist dem Sportbund Rheinland innerhalb von vier Monaten nach Bewilligung anzuzeigen. Die geförderte Baumaßnahme soll innerhalb von 18 Monaten nach Eingang der Bewilligung fertig gestellt werden.

Das Ministerium des Innern und für Sport und der Rechnungshof Rheinland-Pfalz sind berechtigt, bei dem Zuwendungsempfänger durch Einsicht in Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebungen die bestimmungsmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.

Fördergrundlage ist die aktuelle VV Sportanlagen-Förderung des Ministerium des Innern und für Sport.