Versicherung beim Sportabzeichen
Es sind nur solche Sportabzeichen-Veranstaltungen in den Versicherungsvertrag des Sportbundes Rheinland e.V. eingeschlossen, die von Sportvereinen durchgeführt werden, die Mitglied im Sportbund Rheinland e.V. sind.
Versicherungsarten
a) Haftpflichtversicherung des Veranstalters
- es gilt der Sportversicherungsvertrag des Sportbund Rheinland e.V.
 
b) Haftpflicht des Organisators
- der Organisator ist für die Organisation, Durchführung und Ernennung;
 - der Betreuer verantwortlich;
 - die Betreuer übernehmen Verantwortung für die Teilnehmer;
 - in dieser Eigenschaft kommt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung zum Tragen.
 
c) Unfallversicherung der Betreuer und Teilnehmer
- Betreuer und Teilnehmer sind bei dem Training für das Sportabzeichen und bei der Abnahme versichert.
 
Im Sportbund Rheinland sind alle Teilnehmer (auch Nicht-Mitglieder) eines Sportabzeichen-Treffs versichert, wenn der Treff von einem Sportverein des Sportbundes Rheinland e.V. veranstaltet wird.




