Rettungsschirm für Vereine: Antragstellung auch im Jahr 2021 möglich
Die Landesregierung hat einen Schutzschirm in Höhe von zehn Millionen Euro aufgespannt. Gemeinnützige Vereine, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, können auch im Jahr 2021 eine Soforthilfe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen erhalten. Dies gilt auch für Vereine, die bereits im Jahr 2020 Unterstützung aus der Soforthilfe erhalten haben und im Jahr 2021 erneut in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass geraten.
Der Sportbund Rheinland bearbeitet die Anträge im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Sport (MdI). Die Vorgaben zur Prüfung und Bewilligung dieser Anträge stammen von der Landesregierung. Die rund 3.100 Sportvereine und -verbände im Sportbund Rheinland sind antragsberechtigt, sofern ihnen nachweislich eine Insolvenz aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie droht. Die Prüfung erfolgt anhand festgelegter Kriterien. Über ein Formular können die bedrohten Vereine ihren Bedarf geltend machen.
Für den Sport gelten im Übrigen die gleichen Bedingungen wie für die Kultur schaffenden Vereine oder andere gemeinnützige Bereichen.
Die Richtlinien, FAQ und das Antragsformular wurden entsprechend auf die Bedingungen des Jahres 2021 angepasst.
Unterlagen zur Soforthilfe Stand 09.03.2021
Ihre Ansprechpartnerin:
SBR Management-Akademie
Barbara Berg
Tel.: (02 61) 1 35 - 1 45
Barbara.Berg(at)Sportbund-Rheinland.de