Übungsleiter C

Verlängerung der Lizenz

  • Innerhalb der vierjährigen Gültigkeitsdauer müssen mindestens 15 LE an Fortbildungseinheiten nachgewiesen werden.
  • Sollte innerhalb der vier Jahre keine oder weniger als 15 LE absolviert worden sein, treten Sonderregelungen in Kraft. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem Sportbund Rheinland direkt in Verbindung.
  • Zur Verlängerung sind alle Fortbildungen der Sportbünde Rheinland, Rheinhessen, Pfalz, der Landessportbünde (bundesweit) sowie der Fachverbände (bundesweit) anerkannt.
  • Fortbildungen anderer Anbieter (z.B. von Vereinen, privaten Anbietern, Universitäten o.ä.) werden im Einzelfall geprüft und dann über deren Anerkennung entschieden.


Zur Verlängerung müssen eingereicht werden:

  • die Lizenz (Original)

  • die Fortbildungsnachweise (Kopie ausreichend, werden in den Fortbildungen ausgehändigt)

Übungsleiter B "Breitensport"

Verlängerung der Lizenz

  • Innerhalb der vierjährigen Gültigkeitsdauer müssen mindestens 15 LE an spezifischen Fortbildungseinheiten nachgewiesen werden.
  • Sollte innerhalb der vier Jahre keine oder weniger als 15 LE absolviert worden sein, treten Sonderregelungen in Kraft. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit der Sportjugend Rheinland direkt in Verbindung.
  • Zur Verlängerung sind spezifische Fortbildungen der Richtung Kinder & Jugendliche anerkannt.
  • Fortbildungen anderer Anbieter (z.B. von Vereinen, privaten Anbietern, Universitäten o.ä.) werden im Einzelfall geprüft und dann über deren Anerkennung entschieden.

Zur Verlängerung müssen eingereicht werden:

  • die Lizenz (Original)

  • die Fortbildungsnachweise (Kopie ausreichend, werden in den Fortbildungen ausgehändigt)

  • der unterschriebene Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Kopie ausreichend)

Übungsleiter B "Sport in der Prävention"

Verlängerung der Lizenz

  • Innerhalb der vierjährigen Gültigkeitsdauer müssen mindestens 15 LE an spezifischen Fortbildungseinheiten nachgewiesen werden.
  • Sollte innerhalb der vier Jahre keine oder weniger als 15 LE absolviert worden sein, treten Sonderregelungen in Kraft. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem Sportbund Rheinland direkt in Verbindung.
  • Zur Verlängerung sind spezifische Fortbildungen der jeweiligen Profilrichtung anerkannt.
  • Fortbildungen anderer Anbieter (z.B. von Vereinen, privaten Anbietern, Universitäten o.ä.) werden im Einzelfall geprüft und dann über deren Anerkennung entschieden.

Zur Verlängerung müssen eingereicht werden:

  • die Lizenz (Original)

  • die Fortbildungsnachweise (Kopie ausreichend, werden in den Fortbildungen ausgehändigt)

  • der unterschriebene Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Kopie ausreichend)